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Wer kann Kunde werden?

Einkommensobergrenze

Tafelkund*in kann werden, wer die Einkommensobergrenze (Grenzwert) von 1.200,00€* pro Monat (Zuflussprinzip), sowie die individuell zutreffende Vermögensobergrenze (Schonvermögen) unterschreitet. Die Einkommensobergrenze ist für Einpersonenhaushalte zulässig, pro weiterer im Haushalt lebender Person erhöht sich der Grenzwert um 300,00€.

Es gibt ein "Schonvermögen"

Das zulässige Schonvermögen unterscheidet sich nach Alter und Anzahl der Haushaltsmitglieder. Zur Berechnung des Schonvermögens kann dieser Link genutzt werden: https://www.hartz4hilfthartz4.de/schonvermoegen/

Für Personen mit geringem oder gar keinem Einkommen, welche ihr Vermögen beispielhaft für eine vorab definierte Zeit der (Aus-)Bildung (z. B. Studium, Ausbildung, Freiwilligendienst) aufbrauchen müssen, wird der Betrag, welcher das zulässige Schonvermögen überschreitet, in monatliches Einkommen umgerechnet.

Notwendige Belege und Dokumente

Um die Steuerbefreiung (Umsatz-, Körperschaftssteuer) unserer Einnahmen durch Leistungsaustausch (Geld gegen Lebensmittel, Haushaltsausstattung) mit dafür berechtigten Personenkreisen (im Rahmen der Mildtätigkeit), sowie den damit verbundenen Erhalt der Gemeinnützigkeit unseres eingetragenen Vereins gewährleisten zu können, ist eine Einkommensüberprüfung erforderlich.

Dafür benötigen wir entweder die Belege der Behörden, welche Einkommen und Vermögen bereits geprüft haben, oder die erforderlichen Nachweise, um die Überprüfung eigenständig durchzuführen. (In diesem Fall müssen wir uns einen Überblick über das/die Einkommen des letzten vollständigen Monats verschaffen, sowie eine Prognose für die Zukunft treffen können. Vollständige Belege über das/die Einkommen müssen vorgelegt werden.).

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